Eine sogenannte Elektrofachkraft laut der DGUV Vorschrift 3 oder DIN VDE 0105-100 ist eine Person, die durch fachliche Ausbildung, Kenntnisse, Erfahrungen und Kenntnis der einschlägigen Normen die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
Eine Besonderheit dieser Berufsbezeichnung: Wenn beurteilt werden soll, ob eine fachliche Ausbildung vorliegt, kann dazu auch eine mehrjährige Tätigkeit auf dem betreffenden Arbeitsgebiet herangezogen werden. Allerdings muss diese Kompetenz durch eine theoretische und praktische Prüfung dokumentiert werden. Die Bezeichnung „Elektrofachkraft“ ist daher oft mit einem bestimmten Arbeitsbereich verbunden, zum Beispiel mit Arbeiten an Niederspannungsschaltanlagen.
In den meisten Fällen wird die fachliche Qualifikation allerdings durch den Abschluss einer Berufsausbildung dokumentiert. Dies kann das Ablegen der Gesellenprüfung, aber natürlich auch das Ablegen der Meisterprüfung oder der Facharbeiterprüfung sein.
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